Landgericht Stuttgart stellt zwei Verfahren im Klinikskandal ein

Das Landgericht Stuttgart hat die Verfahren gegen den früheren Ärztlichen Direktor und den Ex-Geschäftsführer des Klinikums gegen Geldauflagen von 50.000 bzw. 30.000 Euro eingestellt…

18. Juni 2026
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Im Stuttgarter Klinikskandal hat das Landgericht am 16. Juni 2026 die Verfahren gegen zwei der drei Angeklagten vorläufig eingestellt. Grundlage ist Paragraf 153a StPO, der eine Einstellung gegen Auflagen ermöglicht, ohne eine Schuld festzustellen.

Der früherer Ärztlicher Direktor des Klinikums Stuttgart muss 50.000 Euro zahlen. Der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums wird mit 30.000 Euro belastet. Jeweils 10.000 Euro fließen an die Staatskasse, der Rest geht an gemeinnützige Organisationen. Beide Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft stimmten der Entscheidung zu.

Angeklagt waren beide wegen Betrugs, Untreue und Bestechung. Die Unschuldsvermutung gilt weiter. Eine Begründung ist das Gericht laut Gesetz nicht schuldig, wie das Landgericht auf kma-Nachfrage bestätigte. Endgültig abgeschlossen sind die Verfahren erst, wenn die Auflagen vollständig erfüllt sind.

Für den dritten Angeklagten, den damals für das Klinikum Stuttgart zuständigen Bürgermeister, läuft das Verfahren weiter. Am 16. Juni wurde die Beweisaufnahme fortgesetzt. Vernommen wurde ein Zeuge, ebenfalls ein ehemaliger Geschäftsführer des Klinikums.

Quelle:
kma-online.de

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