Gericht bestätigt Prüfungsentscheidung: Ex-Medizinstudentin scheitert mit Eilantrag
Eine exmatrikulierte Medizinstudentin aus Göttingen ist mit ihrem Versuch gescheitert, eine nicht bestandene Prüfung per Gerichtsbeschluss als „vorläufig bestanden“ bewerten zu lassen. Das OVG Lüneburg lehnte den Eilantrag ab, da die Gerichte in solchen Verfahren nicht verpflichtet seien, Gutachten einzuholen.
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Eine Medizinstudentin der Universitätsmedizin Göttingen scheiterte mit dem Versuch, eine nicht bestandene Prüfung gerichtlich anzufechten. Nachdem sie die Prüfung „Histologie II“ dreimal nicht bestanden hatte, wurde sie exmatrikuliert. Daraufhin beantragte sie einstweiligen Rechtsschutz, um eine Neubewertung der Prüfung zu erzwingen. Ihre Argumentation: Mehrere Prüfungsfragen seien falsch bewertet worden. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Antrag ab, da keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ein Bestehen der Prüfung erkennbar sei. Auch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg blieb erfolglos. Das OVG stellte klar, dass ein Eilverfahren keine umfassenden Ermittlungen vorsehe. Auch das von der Studentin gerügte „Zwei-Prüfer-Prinzip“ greife nicht, da die Klausur in einer mehrstündigen Sitzung mit mehreren Fachdozenten erstellt worden sei. Die Exmatrikulation bleibt daher rechtskräftig…
hna.de

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