Krankenhausreform in NRW: Klagewelle gegen neue Leistungszuweisungen

Die Krankenhausreform in NRW, die durch klare Vorgaben für Spezialisierung und Leistungserbringung die Versorgung optimieren soll, stößt auf massiven Widerstand – bislang sind rund 60 Klagen anhängig. Viele Kliniken wollen nicht hinnehmen, dass sie bestimmte Behandlungen künftig nicht mehr anbieten dürfen, während das Land auf eine ortsnahe und qualitativ hochwertige Versorgung setzt.

20. Januar 2025
  • Politik


Die geplante Reform der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen sorgt für massive juristische Auseinandersetzungen. Rund 60 Kliniken haben bisher Klage gegen den neuen Krankenhausplan eingereicht, der eine stärkere Spezialisierung und verbindliche Leistungszuweisungen vorsieht. Ziel der Reform ist es, die medizinische Versorgung zu optimieren, indem Patienten in spezialisierten Einrichtungen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Gleichzeitig soll die ortsnahe Notfallversorgung gewährleistet bleiben – 90 Prozent der Bevölkerung sollen ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Grundversorgung innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Ab dem 1. April 2025 tritt das Modell als erstes seiner Art bundesweit in Kraft. Übergangsfristen bis Ende 2025 sollen den Kliniken Zeit zur Anpassung geben. Die Unzufriedenheit bei den betroffenen Häusern zeigt sich jedoch deutlich: Sie wollen nicht akzeptieren, dass ihnen künftig bestimmte Behandlungen untersagt werden. Die Gerichte müssen nun klären, ob die Reform rechtlich Bestand hat, während sie den Umbau der Krankenhauslandschaft bereits in Bewegung setzt…

Quelle:

n-tv.de


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