StrOPS-Richtlinie 2025 – Übergangslösung bis zur LOPS-Richtlinie.
Die StrOPS-Richtlinie 2025 dient als Übergangslösung, bis Mitte 2025 die neue LOPS-Richtlinie in Kraft tritt, die Struktur- und Leistungsgruppenprüfungen miteinander verzahnen soll. Sie ermöglicht Krankenhäusern weiterhin die Beantragung von Strukturprüfungen nach den bisherigen Verfahren, ohne inhaltliche Änderungen an den OPS-Strukturmerkmalen vorzunehmen.
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Der Medizinische Dienst Bund hat die StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht, die ab dem 16. Januar gültig ist und bis zur Einführung der neuen LOPS-Richtlinie Mitte 2025 gilt. Ziel der Übergangslösung ist es, den Krankenhäusern weiterhin Strukturprüfungen nach den gewohnten Verfahren zu ermöglichen, insbesondere für psychiatrische OPS-Kodes. Die StrOPS-RL 2025 enthält nur geringfügige redaktionelle Anpassungen, die sich aus der jährlichen Aktualisierung des OPS-Schlüssels ergeben. Mit der für Juni 2025 geplanten LOPS-Richtlinie soll eine digitale und aufwandsarme Verzahnung von Strukturprüfungen und den neuen Leistungsgruppenprüfungen gemäß dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geschaffen werden. Anträge für Strukturprüfungen können Krankenhäuser weiterhin bei den zuständigen Medizinischen Diensten der jeweiligen Bundesländer stellen…
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