Pflegeassistenzausbildung: Bundesgesetz soll Zersplitterung beenden

Die geplante Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung beendet das jahrelange Wirrwarr von 27 verschiedenen Regelungen und schafft ein klares, zukunftsfähiges Berufsbild.

18. September 2024
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Die geplante Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung beendet das jahrelange Wirrwarr von 27 verschiedenen Regelungen und schafft ein klares, zukunftsfähiges Berufsbild.

In Deutschland existieren derzeit 27 unterschiedliche Pflegeassistenzausbildungen, die durch das Landesrecht bestimmt werden und sich teils erheblich unterscheiden. Ein Streit zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit für die „anderen Heilberufe“ führte zu diesem Zustand. Die Bundesregierung plant nun, die Pflegeassistenzausbildung durch ein neues Gesetz zu vereinheitlichen. Nach einem juristischen Gutachten aus 2023 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, auch für Pflegeberufe klare Vorgaben zu schaffen. Die neue bundeseinheitliche Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit (oder 36 Monate in Teilzeit) dauern, eine einheitliche Berufsbezeichnung einführen und einen generalistischen Ansatz verfolgen. Mit dieser Reform soll die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert und der Fachkräftemangel in der Pflege entschärft werden.

Quelle:

rechtsdepesche.de


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