Krankenhausreform: Fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung gefordert

Krankenhäuser fordern eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung, um zentrale Betriebsbereiche abzusichern und den zunehmenden Druck insbesondere auf ländliche Kliniken zu mindern.

12. September 2024
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Krankenhäuser fordern eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung, um zentrale Betriebsbereiche abzusichern und den zunehmenden Druck insbesondere auf ländliche Kliniken zu mindern.

Eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung für notwendige Betriebsteile wie Notaufnahme, OP-Bereich und fachärztliche Versorgung haben Klinikgeschäftsführer bei einem Parlamentarischen Frühstück gefordert. Dies sei vor allem für ländliche Kliniken wichtig, um den wirtschaftlichen Druck zu mindern. Die bisher vorgesehene Vorhaltefinanzierung, die 60 Prozent der Betriebskosten abdecken soll, wird kritisiert, da sie weiterhin fallzahlabhängig ist. Besonders problematisch sei die Reform für kleinere Häuser, die sich durch die neuen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien benachteiligt sehen. Der Druck, vor der Reform zusätzliches Personal einzustellen, führe bereits zu einem „survival of the fittest“ unter den Kliniken…

Quelle:

aerzteblatt.de


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