DKG: Neue Meldepflichten für Kliniken treiben Bürokratie auf die Spitze

Ein aktueller Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz sieht vor, dass Kliniken künftig ärztliche Personaldaten nach Leistungsgruppen an das InEK melden müssen, was die DKG als überbordende Bürokratie kritisiert.

13. Juni 2024
  • Politik

Ein aktueller Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz sieht vor, dass Kliniken künftig ärztliche Personaldaten nach Leistungsgruppen an das InEK melden müssen, was die DKG als überbordende Bürokratie kritisiert.

Der Bundes-Klinik-Atlas soll umfangreicher und detaillierter werden: Ein neuer Änderungsantrag sieht vor, dass die Krankenhäuser ihre ärztlichen Personaldaten künftig nach Leistungsgruppen gegliedert an das InEK melden. Mit dieser Neuerung sollen Mindestvorgaben für die Vorhaltung von ärztlichem Personal je Leistungsgruppe definiert werden und perspektivisch in den Krankenhausatlas einfließen. Ein weiterer Punkt des Antrags fordert von den Kliniken Angaben darüber, auf welcher Stufe der Notfallversorgung sie sich befinden und an welchen Modulen der besonderen Notfallversorgung sie teilnehmen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Pläne scharf und spricht von einem weiteren Bürokratieaufbau unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Sie warnt vor dem immensen Aufwand, der mit der minutengenauen Dokumentation der Arbeitszeiten jedes einzelnen Facharztes verbunden wäre, um ihn sicher einer Leistungsgruppe zuordnen zu können. Bereits in den Beratungen zum Krankenhaustransparenzgesetz hatte es massiven Widerstand gegen derart detaillierte Datenanforderungen gegeben, die nun erneut im Bundestag diskutiert werden sollen. Die DKG hält diese Informationen im Krankenhausatlas für Patienten für „völlig unnötig“…

Quelle:

aerztezeitung.de


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