Marburger Bund vs. Artemed: Gerichtsurteil schützt Streikende

Das Arbeitsgericht Hamburg hat nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass Personalausfälle am Streiktag nicht durch Leiharbeitskräfte ausgeglichen werden dürfen

15. April 2024
  • Personal

Das Arbeitsgericht Hamburg hat nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass Personalausfälle am Streiktag nicht durch Leiharbeitskräfte ausgeglichen werden dürfen.

Diese Entscheidung folgt nach einem Rechtsstreit zwischen dem Artemed Krankenhaus Tabea und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der darauf abzielt, die Wirksamkeit des Ärztestreiks zu schützen. Die Entscheidung stärkt das Streikrecht der festangestellten Ärzte und verhindert eine Aushöhlung der Streikwirkung durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern…

Quelle:

aerzteblatt.de


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