Hybrid-DRG: Neue Version
Die Vereinbarung tritt bereits zum 01.04.2024 in Kraft, aber die neuen OPS und die zugehörigen DRGs sind für das System 2025 und das laufende Jahr noch nicht relevant
- Ökonomie
Remco Salomé
Die ersten Gehversuche mit den neuen Hybrid-DRGs liegen hinter uns. Die Schulungen der Chefärzte erweisen sich als zäh, aber langsam kommen wir auf den neuen Kurs. Und jetzt kommt die Überraschung: Die Selbstverwaltung hat bereits nachgelegt!
Pünktlich zu Ostern hat Ende März der erste “Hybrid-DRG-Vertrag” das Licht der Welt erblickt. Die Selbstverwaltung hat sich mächtig ins Zeug gelegt. Die Regelungen können ein wenig verwirrend sein, also erst einmal Entwarnung: Die Vereinbarung tritt bereits zum 01.04.2024 in Kraft, aber die neuen OPS und die zugehörigen DRGs sind für das System 2025 und das laufende Jahr noch nicht relevant…
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