Rabatte auf GOÄ-Ziffern durch Kapitalgesellschaften zulässig?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste in einem Eilverfahren klären, ob ein Rabatt von 20 % auf die Gebührensätze der GOÄ als wettbewerbswidrig einzustufen ist.

24. Januar 2024
  • Ökonomie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste in einem Eilverfahren klären, ob ein Rabatt von 20 % auf die Gebührensätze der GOÄ als wettbewerbswidrig einzustufen ist. Das Gerichtsurteil fiel im spezifischen Fall verneinend aus. Die Beklagte in diesem Fall ist eine Online-Plattform, die ärztliche Leistungen vermittelt, ohne selbst solche Leistungen zu erbringen. Stattdessen arbeitet sie mit Kooperationsärzten zusammen, die die eigentliche Behandlung durchführen…

Quelle:

fehn-legal.de


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