Krankenhaustransparenzgesetz verfehlt in der jetzigen Form sein Ziel
Bundesländer fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes und schalten den Vermittlungsausschuss ein
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Bundesländer fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes und schalten den Vermittlungsausschuss ein
Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass künftig zur Information der Bevölkerung und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser in Deutschland in einem Online-Vergleichsportal veröffentlicht werden. Die Bundesländer haben am Freitag, 24. November 2023, im Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin ganz klar für mehr Transparenz in der Krankenhausversorgung. Jede Patientin und jeder Patient soll sich ohne großen Aufwand leicht verständliche Informationen über Leistungen von Krankenhäusern und die Qualität einholen können. Das Anliegen des Bundesgesundheitsministers ist daher richtig. Gut gedacht ist aber bisher noch nicht gut gemacht. Das Transparenzgesetz würde in seiner jetzigen Form mit den Meldepflichten der Krankenhäuser unnötige Doppelstrukturen und einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Für die Bürgerinnen und Bürger würde es zum aktuellen Zeitpunkt zudem weniger statt mehr Transparenz bedeuten.“…
mags.nrw

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