Bundesgesundheitsministerium plant Fortsetzung der fünftägigen Zahlungsfrist
Das Bundesgesundheitsministerium plant, die verkürzte Zahlungsfrist für Krankenkassen bei Krankenhausleistungen bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern
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Das Bundesgesundheitsministerium plant, die verkürzte Zahlungsfrist für Krankenkassen bei Krankenhausleistungen bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Diese Regelung sieht vor, dass Krankenkassen auch weiterhin fünf Tage Zeit haben, um die in Rechnung gestellten Leistungen zu begleichen. Die Verordnung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Krankenhäuser zu mildern, die aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage dringend Unterstützung benötigen…
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