Schadensersatzpflichtig bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus ohne sachlichen Grund

Denn das Landessozialgericht NRW hatte dazu im letzten Jahr entschieden, dass dann ein Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bestehen kann, wenn das Krankenhaus den Patienten ausweislich des Versorgungsauftrags hätte weiterbehandeln müssen

3. Mai 2023
  • MD
  • Ökonomie

Die Verlegung eines Krankenhauspatienten in ein anderes Krankenhaus, um dort weiter behandelt zu werden, verursacht oft Mehrkosten. Das kann zu Streitigkeiten mit den Kostenträgern führen. Denn das Landessozialgericht NRW hatte dazu im letzten Jahr entschieden, dass dann ein Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bestehen kann, wenn das Krankenhaus den Patienten ausweislich des Versorgungsauftrags hätte weiterbehandeln müssen

Quelle:

bdolegal.de


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