Sachsen: Kostenträger und Krankenhausgesellschaft ermöglichen Übergangspflege
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In Sachsen können sich vom Jahresbeginn an Kranke auch in Kliniken nach der eigentlichen Entlassung noch pflegen lassen. Die Ersatzkassen hätten für die gesetzlichen Kassen mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen eine Vereinbarung für die Übergangspflege im Krankenhaus ab Januar 2023 abgeschlossen
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