Veränderte Fristen für Budgetverhandlungen ermöglichen den Kliniken eine solide Vorbereitung

6. Dezember 2022
  • Politik

Die veränderte Fristsetzung für die Einreichung der Budgetunterlagen – insbesondere für die Altjahre bis 2021 – auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen sind für die Krankenhäuser realistisch. Ursprünglich war sie für die Jahre bis 2021 bis 6 Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Die neue Frist wird nun für die Haushaltsjahre bis 2021 auf den 31. Oktober 2023 verlängert…

Quelle:

finanznachrichten.de


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