InEK: Veröffentlichung der Angaben der Krankenhäuser aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2021 des Pflegebudgets

18. November 2022
  • Ökonomie

Ab sofort stellt das InEK Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung…

Quelle:

g-drg.de


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