Konkretisierung des Hilfsfonds für soziale Dienstleister
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Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Rehakliniken sollen ab dem 1. Januar 2023 Mittel aus einem „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“ bekommen können. Damit sollen die Kostensteigerungen des Winters 2022/2023 (bis April 2024) abdeckt werden können, wie aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Gas und Wärme“ hervor geht…
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