CLINOTEL-Forderung an die Bundesregierung
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Die Inflation sprengt unsere Klinikbudgets – Ausgleich dringend erforderlich!
Die starke Inflation, welche die Kliniken auf der Ausgabenseite genauso hart trifft wie alle Branchen, kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht durch Preiserhöhungen kompensiert werden. Dabei geht es nicht nur um die Kostenexplosion der Energieversorgung, auch die Preise für Medikamente, Medizintechnik, Lebensmittel, Handwerker, Wäschereileistungen und vieles mehr steigen exorbitant.
Nach dem Ende Juni veröffentlichten „Krankenhaus Rating Report 2022“ werden voraussichtlich rund 60 Prozent der deutschen Krankenhäuser für das Jahr 2022 ein negatives Jahresergebnis einfahren. Die weit überwiegende Mehrzahl der Krankenhäuser sind insolvenzfähige Unternehmen und nicht wenige stehen bereits jetzt finanziell „mit dem Rücken an der Wand“. Ohne eine finanzielle Absicherung der Kostenexplosion droht ein ungeordnetes Kliniksterben und damit eine Gefährdung der Patientenversorgung.
Viele Krankenhäuser wenden sich bereits seit Wochen hilfesuchend an den Bundesgesundheitsminister, eine Lösung zu finden und die starre Preisdeckelung von rd. 2,3 Prozent an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Die existenziellen Sorgen der Krankenhäuser werden bislang seitens der Bundesregierung ignoriert, so dass die Krankenhäuser des CLINOTEL-Krankenhausverbundes sich nun auch öffentlich an die Bundesregierung mit folgender zentralen Forderung wenden:
Schaffen Sie eine gesetzliche Lösung für einen Inflationsausgleich bei den Klinikbudgets! Wir benötigen dringend eine sofort wirksame und dann dauerhafte Anpassung des Veränderungswertes (Preisobergrenze) an die tatsächliche inflationsbedingte Kostenentwicklung der Krankenhäuser!
CLINOTEL-Geschäftsführer Dr. Udo Beck unterstützt ausdrücklich die Petition der Deutschen Krankenhausgesellschaft ALARMSTUFE ROT: KRANKENHÄUSER IN GEFAHR. „Die Mitarbeitenden unserer Kliniken müssen sich in der Pandemie den Patient:innen widmen können, ohne dabei um ihre Existenz bangen zu müssen!“, so Beck. „Unsere Mitarbeitenden werden sich daher auf breiter Front der Petition anschließen.“ https://www.openpetition.de/petition/online/alarmstufe-rot-krankenhaeuser-in-gefahr
Hintergründe der Forderung:
Die andauernden Belastungen der COVID-19-Pandemie und die massiven Preissteigerungen in den Bereichen Energiekosten, Medikamente, Medizintechnik, Lebensmittel, Wäschereileistungen, Handwerker und vieles mehr, bringen die Krankenhäuser unseres Verbundes zunehmend an ihre wirtschaftliche Belastungsgrenze. Im Gegensatz zu anderen Branchen können Krankenhäuser die Preissteigerungen nicht an die gesetzlichen Krankenkassen oder andere Kostenträger weitergeben. Die gesetzlichen Vorgaben für die im Voraus zu führenden Preisverhandlungen sehen weder Nachverhandlungen noch spätere Ausgleiche vor.
Die Krankenhausvergütungen sind auf einen maximalen Preisanstieg für das Jahr 2022 auf 2,32 Prozent eingefroren (sog. Veränderungswert). Das Kuriose dabei ist: Dieser für 2022 völlig realitätsferne Wert soll eine teilweise Anpassung an die Inflation bereits enthalten. Dabei wurde allerdings die Teuerungsrate für 2022 bereits am 30.09.2021 festgelegt, also zu einem Zeitpunkt, als die Kostensteigerungen für Krankenhäuser noch bei nur 2,37 Prozent lagen. Die Beitragssätze der Krankenkassen sind um 2,29 Prozent gestiegen. Vom Unterschiedsbetrag (0,08 Prozent) wird ein Drittel (0,03 Prozent) als Inflationsausgleich gewährt und so entsteht die „Preisgrenze“ für 2022 in Höhe von 2,32 Prozent als maximaler Steigerungswert zum Vorjahr.
Unsere Krankenhäuser erwarten, bezogen auf das gesamte Jahr 2022, insbesondere bei den Sachkosten massive Steigerungen. Das Deutsche Krankenhausinstitut hat in seiner heute veröffentlichten Studie auf Basis einer entsprechenden Umfrage in Krankenhäusern für 2022 Steigerungen bei den Energiekosten von 59,8 Prozent, beim Medizinischen Sachbedarf von 21,5 Prozent und bei externen Dienstleistern von 17,2 Prozent ermittelt. So werden bei einem gedeckelten Budget von 2,3 Prozent erhebliche Anteile dieser Kostenexplosionen ungedeckt bleiben. Rund ein Drittel der Kosten eines Krankenhauses sind Sachkosten und es fehlen den Krankenhäusern rd. 5,0 Prozent ihres Gesamtbudgets. Unter dem Strich macht das für die Krankenhäuser in unserem Verbund insgesamt einen Fehlbetrag von etwa 220 Mio. Euro für das Jahr 2022 aus; das bedeutet im Durchschnitt pro Klinik 3,2 Mio. Euro zusätzliche finanzielle Unterdeckung durch die Kostenexplosionen.
Trotz dieser eindeutigen Problemlage, die sowohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Landeskrankenhausgesellschaften als auch die Träger vieler Krankenhäuser immer wieder deutlich gemacht haben, hat die Bundesregierung bislang geeignete Hilfsmaßnahmen weder angekündigt, geschweige denn in die Wege geleitet. Zwar hat die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2022 einvernehmlich und richtigerweise festgestellt, dass die derzeitige Lage für die Existenz vieler Krankenhäuser bedrohlich ist, dennoch ist von der Bundespolitik bislang keine nennenswerte Unterstützung für diese Position erkennbar.
Die Belastung unseres Personals ist nach wie vor sehr hoch und die wirtschaftliche Lage gestaltet sich durch die enormen Preissteigerungen und die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie zunehmend dramatischer. Sollte sich an dieser prekären Lage absehbar nichts ändern, bedeutet das für eine Vielzahl der Krankenhäuser eine existenzielle wirtschaftliche Gefährdung. Unser Krankenhausverbund versorgt jährlich weit über eine Million stationäre Patient:innen und das rund um die Uhr. Unsere Mitarbeitenden sind es leid, dass ihre Arbeitsplätze zwar dringend benötigt, aber nicht ausreichend finanziert werden.
Unsere Forderung lautet daher, die Krankenhausbudgets ab 2022 an die tatsächliche Entwicklung der Krankenhauskosten anzupassen und den Unterschied zu der sog. Veränderungsrate (Erhöhung der Beitragseinnahmen der Krankenkassen) vollständig auszugleichen. Für extreme Härtefälle, wie z.B. Vervielfachung von Energiepreisen bei einzelnen Krankenhäusern, muss es eine tragbare Lösung geben. Falls die erforderlichen Ausgleiche aus Gründen der Beitragssatzstabilität nicht aus Krankenkassenbudgets erfolgen soll, könnten diese aus Steuermitteln finanziert werden, denn während die Einnahmen der Krankenhäuser stagnieren, steigen die Steuereinnahmen proportional zur Inflation und so könnten diese zum Ausgleich eingesetzt werden.
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