Impfpflicht im Gesundheitswesen startet in Baden-Württemberg

16. März 2022
  • Personal

Alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten müssen bis zum Ende dieses Tages ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Die Beschäftigte mit mindestens einer Impfung oder mit Nachweis über ihre Genesung, dürfen unbehelligt weiter arbeiten

Quelle:

gmx.net


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