Covid-19: Leere Betten werden wieder ausgeglichen
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Kliniken können rückwirkend zum 15. November Ausgleichszahlungen beantragen.
Angesichts der vierten Welle der Coronapandemie hat der Bundestag neue Finanzhilfen für Krankenhäuser beschlossen. Rückwirkend zum 15. November 2021 können Kliniken wieder Ausgleichszahlungen beantragen, wenn sie planbare Operationen oder Eingriffe verschieben, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten freizuhalten. Anspruch auf die Mittel haben alle Krankenhäuser, die Notfallzuschläge im Sinne der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten oder dementsprechende Strukturen vorweisen können. Ausschlaggebend hierfür sind die Anforderungen des G-BA zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung. In ihrer Systematik bleibt die Förderung an die bisherige Regelung der Ausgleichszahlungen angelehnt: Die Höhe der individuellen Pauschale liegt – je nach Leistungsumfang des Hauses – zwischen 360 und 760 Euro pro Tag. Eine entsprechende Kategorisierung hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgenommen. Die Regelung gilt bis zum Jahresende 2021.
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