RA F. Mohr zu Strafzahlungen ab 01.01.2022
- MD
Bekanntlich sind es nur noch wenige Wochen bis die quartalsbezogene Prüfquote, insbesondere aber auch die damit verbundenen Strafzahlung Anwendung findet. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch ein Grundsatzstreit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern ab.
So geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Strafzahlungen auch für Patient:innen gelten, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen wurden.
In dieser allgemeinen Form ist dies jedoch nicht richtig. So einfach und apodiktisch wie der GKV-Spitzenverband es meint, ist die Rechtslage nicht …
Die Besprechung ist auch als Video „Krankenhausfinanzierungsrecht aktuell – kurz und prägnant“ aufrufbar: https://youtu.be/YydhPFMBhbw
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