Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022
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DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 – DRG-EKV 2022
Die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) konnten sich bis zu der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzten Frist am 11. Oktober 2021 nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 einigen. Um Verzögerungen bei den Verhandlungen der Landesbasisfallwerte nach § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), der Erlösbudgets nach § 4 KHEntgG sowie der Pflegebudgets nach § 6a KHEntgG zu vermeiden, müssen die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 den Krankenhäusern und Kostenträgern rechtzeitig zur Verfügung stehen …
bundesgesundheitsministerium.de

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