Ein neuer hochaufwändiger Prüfbereich darf mit der Übergangspflege nicht entstehen!
- MD
- Pflege
Der Anspruch der Versicherten auf eine sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) im SGB V verankert. Wichtig ist, dass die Regelung zu einer echten Verbesserung der Patient:innenversorgung und nicht zu bürokratischem Mehraufwand führt…
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