MDK Strukturprüfung: Umzüge und Neuerbringung wurden gesetzlich nicht bedacht

8. Oktober 2021
  • MD

Mit dem MDK Reformgesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit den § 275 d SGB 5 eingeführt. In diesem ist geregelt, dass Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor Sie diese Leistungen abrechnen können. Darüber hinaus regelt er, dass der MD ein Gutachten erstellt und das Ergebnis der Prüfung darstellen muss …

Quelle:

kodierfachkraft.com


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