Medizinrecht Saarland: Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ab dem 01.01.2022

7. Oktober 2021
  • MD

Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geben. Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021 …

Quelle:

Medizinrecht Saarland


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