InEK: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

2. September 2021
  • Ökonomie

Gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG sollen die örtlichen Vertragsparteien erstmals für 2005 zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vereinbaren. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren. Vor der Vereinbarung einer gesonderten Vergütung hat das Krankenhaus bis zum 31. Oktober von den Vertragsparteien auf Bundesebene eine Information einzuholen, ob die neue Methode mit den bereits vereinbarten Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht abgerechnet werden kann …

  • Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – DRG) für 2022 über das InEK Datenportal … hier
  • Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – PEPP) für 2022 über das InEK Datenportal … hier
Quelle:

g-drg.de


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