Beweiswürdigung bei elektronischer Behandlungsdokumentation: Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein
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Ines Martenstein, Solidaris
BGH stellt klar: Elektronische Patientenakte muss fälschungssicher sein
Wird bei einer ärztlichen Behandlung eine Software für die elektronische Behandlungsdokumentation verwendet, die nachträgliche Änderungen nicht erkennbar macht, kommt der dokumentierten Maßnahme keine positive Indizwirkung dahingehend zu, dass sie von dem Arzt auch tatsächlich durchgeführt wurde. Jede nachträgliche Ergänzung oder Änderung in der Patientenakte muss erkennbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil vom 27. April 2021 – VI ZR 84/19 – entschieden …
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