Nach den vom Arbeitsgericht Celle geurteilten unwirksamen Kündigungen geht das Krankenhaus in Berufung

9. August 2021
  • Personal

„Bezüglich der erstinstanzlichen Urteile des Arbeitsgerichtes Celle vom 28. Juli in Sachen Kündigungsschutzklagen von sieben ehemaligen Beschäftigten des Allgemeinen Krankenhauses Celle teilen wir mit, dass das AKH in allen Fällen vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen Berufung einlegen wird …

Quelle:

celleheute.de


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