Zweitmeinungsanspruch – G-BA startet Beratungen zu zwei weiteren Eingriffen
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Wer vor einer Implantation eines Defibrillators beziehungsweise Herzschrittmachers steht oder vor einer elektrophysiologischen Herzuntersuchung und dem Veröden von krankhaftem Herzmuskelzellen (Ablation), soll nach den Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig vor dem Eingriff eine zweite ärztliche Meinung einholen können. Der G-BA hat heute die dafür notwendigen Beratungen zur Aufnahme dieser planbaren Eingriffe am Herzen in seine Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) begonnen. Gleichzeitig beauftragte er das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Entscheidungshilfen zu diesen Themen für Patientinnen und Patienten zu erarbeiten. Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung soll dabei helfen, medizinisch nicht notwendige planbare Operationen zu vermeiden. Mit dem Start des Leistungsanspruchs der Zweitmeinung für die beiden neu hinzugekommenen Eingriffe rechnet der G-BA Ende 2021/Anfang 2022 …
g-ba.de

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