Elektronische Krankendokumentation unter Umständen ohne positive Indizwirkung
- IT
- QM
Rechtsanwältin Dr. med. Inken Kunze, KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte
Einer elektronischen Krankendokumentation, die nachträgliche Änderungen entgegen § 630f Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht erkennbar macht, kommt keine positive Indizwirkung dahingehend zu, dass die dokumentierte Maßnahme von dem Behandelnden tatsächlich getroffen worden ist. Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 – Az. VI ZR 84/19 – der Revision des klagenden Patienten einer Augenärztin insoweit stattgegeben, dass das Berufungsurteil des OLG Oldenburg vom 06.02.2019 aufgehoben und zurückverwiesen wurde …
kmh-medizinrecht.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.