Neues zum Pflegebudget!

29. Juni 2021
  • Ökonomie
  • Personal
  • Pflege

SEUFERT RECHTSANWÄLTE

Von den Schiedsstellen Bremen und Baden-Württemberg liegen neue Entscheidungen zur Finanzierung der Pflege vor:

Pflege, Familie und Beruf

Die Schiedsstelle Bremen hat mit Beschluss vom 1. Juni 2021 (Az. 0622) entschieden, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (§ 4 Abs. 8a KHEntgG) auch dann zu finanzieren sind, wenn sie bereits vor dem 1. Januar 2019 ergriffen wurden.

Arbeitsmarktzulagen

Die Schiedsstelle Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 25. Juni 2021 (Az. 03/20) entschieden, dass Arbeitsmarktzulagen nach § 17 Abs. 4 TVöD-K (Vorweggewährung von Stufen) grundsätzlich als tarifvertraglich vereinbarte Vergütung i.S.v. § 6a Abs. 2 Satz 5 KHEntgG anzusehen und damit auch von den Krankenkassen zu finanzieren sind …

Quelle:

seufert-law.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.