Generalistische Ausbildung muss anerkannt werden: Gesundheitsministerium verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) teilt die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass es sich bei der Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) um einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausbildung der Pflegefachpersonen handle.
Der G-BA hatte im Dezember 2020 vor dem Hintergrund der neuen Berufsbezeichnungen und -abschlüsse in der Pflege eine Richtlinienänderung für mehrere Richtlinien – darunter für die kinderonkologische Versorgung – vorgenommen, die generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen für einzelne pädiatrische Arbeitsbereiche ausgeschlossen hätte …
dbfk.de
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