SST Westfalen-Lippe: Bettenaufstockung in vorhandener Fachrichtung führt zu Befreiung vom FDA

29. April 2021
  • Ökonomie

SEUFERT RECHTSANWÄLTE – SchSt-KHG 03/20 vom 26. April 2021

Mit o.g. Beschluss hat die SST Westfalen-Lippe mündlich dem Antrag des Krankenhauses in folgendem Fall stattgegeben:

Strittig war eine Befreiung vom FDA bei Erhöhung der Planbettenzahl in einer bereits vorhandenen Fachabteilung. Die Kassenseite verneinte das Vorliegen „zusätzlich bewilligter Versorgungsaufträge, für die bislang keine Abrechnungsmöglichkeit bestand“ …

Quelle:

seufert-law.de


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