QiG Klarstellung: Unverschulden bei Unterschreitung der Dokumentationsrate von 100 Prozent (EJ 2020)

9. April 2021
  • QM

Ergänzend zu einer früheren News wird darauf hingewiesen, dass nur in Sonderfällen das Unverschulden bei Unterdokumentation ausschließlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu klären ist. Ferner kann im QS-Verfahren Dekubitusprophylaxe durch StäB-Fälle eine Unterdokumentation resultieren.

Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) schreibt für sämtliche Qualitätssicherungsverfahren eine Dokumentationsrate von 100% vor. Für das Erfassungsjahr 2020 gilt die QSKH-RL in der am 31.12.2020 geltenden Fassung aufgrund von Übergangsregelungen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) – obwohl die QSKH-RL am 01.01.2021 außer Kraft getreten ist …

Quelle:

qigbw.de


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