Baden-Württemberg: Erhöhter Landesbasisfallwert bringt den Kliniken zusätzliche Mittel
- Ökonomie
Die Krankenkassen stellen somatischen Krankenhäusern in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung
Die Krankenkassen des Landes haben sich mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum 1. März 2021 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 2,1 Prozent auf 3.750,41 Euro geeinigt. Bislang einmalig: Um die ersten beiden Monate des Jahres vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Insgesamt stellen gesetzliche und private Krankenversicherung den Kliniken so rund 10 Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Den Partnern der Selbstverwaltung im Land ist es damit trotz der besonders schwierigen Pandemiebedingungen gelungen, ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
„Seit Frühjahr 2020 stellt die Corona-Pandemie das Gesundheitswesen vor immer neue Herausforderungen. Es ist beruhigend, dass die Krankenhäuser im Land auch in dieser schwierigen Situation ein verlässlicher Partner sind und einen exzellenten Job machen“, stellt Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind von der AOK Baden-Württemberg fest. „Vor diesem Hintergrund haben die Verhandlungspartner einen für alle Beteiligten auskömmlichen Kompromiss in herausfordernden Zeiten gefunden.“
Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Krankenkassen sichern durch diese Einigung die Liquidität der Krankenhäuser im Land, damit sie auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben bei der Versorgung der Krankenhauspatientinnen und -patienten nachkommen können.“
„Die Krankenhäuser geben den Menschen im Land gerade in der Pandemie Sicherheit, weil sie alles dafür tun, die medizinische Versorgung bestmöglich sicherzustellen“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, heraus. „Damit das gelingen kann, müssen die Kliniken ihrerseits wirtschaftlich abgesichert sein. Mit der vorliegenden Vereinbarung leisten Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag dazu“, so Piepenburg.
bwkg.de
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