Kliniken sollen Vorrat von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung anlegen
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Die Bundesregierung will nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts mit einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite die Krankenhausapotheken dazu verpflichten, parenteral anzuwendende Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge vorzuhalten, die dem durchschnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilung für vier Wochen entspricht …
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