Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ab 2021 mit neuen pflegesensitiven Bereichen
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Anna Katharina Neumann
Neue Vorgaben für den Personaleinsatz von Pflege- und Pflegehilfskräften.
Seit 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in pflegesensitiven Bereichen. Damit ist eine Mindestanzahl an Pflegekräften vorgegeben, die von Krankenhäusern in den benannten Bereichen (unterschieden nach Tag- und Nachtschicht) vorgehalten werden müssen. Die im Jahr 2019 definierten pflegesensitiven Bereiche (Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie und Kardiologie) wurden 2020 um vier weitere Bereiche (Herzchirurgie, neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologie und neurologische Frührehabilitation) ergänzt …
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