Augustinum: Landgericht München I verurteilt früheren kaufm. Geschäftsführer wegen Untreue zu zweijähriger Freiheitsstrafe

9. Februar 2021
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Der frühere, 2014 vom Unternehmen fristlos entlassene kaufmännische Geschäftsführer des Augustinum, W., ist am vergangenen Freitag (5. Februar) unter anderem wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In dem Strafverfahren vor dem Landgericht München I ging es um eine irregulär veranlasste Auszahlung in Millionenhöhe im Zusammenhang mit einem umfangreichen Immobilienverkauf des Unternehmens. Die Strafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist, nachdem Angeklagter und Staatsanwaltschaft den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt haben, bereits rechtskräftig …

Quelle:

augustinum-gruppe.de


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