GKind: Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin
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Bundesrat fordert weitergehende Reglungen
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –GPVG), im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedizin weitergehende Abhilfe in der Vergütung zu schaffen, als dies durch den vorgesehenen Sicherstellungszuschlag erreicht werden kann. Notwendig ist gem. Beschluss des Bundesrates für pädiatrische Abteilungen zumindest die Option, nach dem individuellen Bedarf und damit auf Basis einer wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes Defizit abrechnen zu können …
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