Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
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Beschluss vom 1. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Unterausschuss Bedarfsplanung hat auf Basis von Anträgen des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 20.01.2020 die Wiederaufnahme der Bera-tungen in der zuständigen Arbeitsgruppe beschlossen, um die Erweiterung der Sicherstellungszuschläge-Regelungen um die Vorhaltung der Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zu beraten …
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