Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – PEPP) für 2021 über das InEK Datenportal

2. September 2020
  • Ökonomie

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs.4 BPflV für 2021 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind …

Quelle:

g-drg.de


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