Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

18. August 2020
  • Ökonomie
  • Politik

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beabsichtigt der Gesetzgeber einen Krankenhauszukunftsfonds für die Jahre 2020 bis 2022 einzuführen. Hierfür werden aus dem Bundeshaushalt drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Diese Mittel fließen in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Aus diesen Mitteln wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfonds errichtet, welcher durch das BAS verwaltet wird. Um die Mittel abzurufen, müssen die Länder einen Eigenanteil von 30 Prozent leisten. Dieser Eigenanteil der Länder kann teilweise oder gänzlich von den Krankenhausträgern übernommen werden. Somit stehen insgesamt Fördermittel von maximal 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Da hier ausschließlich Steuermittel verwendet wer-den sollen, wird den Krankenkassen bei der Verwendung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds kein Mitspracherecht eingeräumt …

Quelle:

aok-bv.de


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