Will Bundesgesundheitsminister Spahn der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft die geschützten Daten von 73 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen?

17. August 2020
  • IT
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Das „Digitale Versorgungsgesetz“ vom November 2019 schränkte die Weitergabe von Patientendaten durch das neu schaffende staatliche Forschungszentrum an Dritte für ganz besondere Nutzungszwecke ein. Aus der jetzt vorliegenden „Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 19. Juni 2020“ geht jedoch hervor, dass der Satz „Die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben“ komplett fehlt …

Quelle:

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de


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