Pressemeldung

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aufgrund der COVID-19-Epidemie: Rückkehr zur regulären Patientenversorgung ab dem 1. Juni

15. Mai 2020
  • Politik
  • Ökonomie

Berlin, 14. Mai 2020 – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig am Donnerstag in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist …

Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss


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