Zur Schadensersatzpflicht eines Krankenhauses gegenüber einer Krankenkasse
12. Mai 2020
- MD
- Ökonomie
Die Vorschriften des BGB zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gelten laut einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Duisburg vom 14. Februar 2020 (Az: S 44 KR 379/17) auch im Rechtsverhältnis zwischen dem Krankenhausträger und der Krankenkasse. Ein Krankenhaus kann daher zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn es durch Verlegung eines Patienten in ein anderes Krankenhaus seine Pflicht zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots verletzt …
Quelle:
bpg-muenster.de

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