Spaetgens Rechtsanwälte: Übersicht zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
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Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz („Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“) ist am 28.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll eine Art Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte sowie Pflegeeinrichtungen gespannt und dadurch der Betrieb in den Gesundheitseinrichtungen sichergestellt und die Pandemie bedingten wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden …
siehe auch
Schaubild-Übersicht COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz … hier
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