Neue Weichenstellung bei der Krankenhausreform – Finanzierung und Zeitplan angepasst

Union und SPD wollen die Krankenhausreform neu finanzieren: Künftig soll der Bund jährlich 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen beisteuern – die GKV wird entlastet. Zudem wird die Einführung der Vorhaltevergütung auf 2028 verschoben. Start der Reform bleibt 2027 mit 61 Leistungsgruppen.

26. März 2025
  • Ökonomie
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Die Finanzierung des Fonds zur Finanzierung der Krankenhausreform wird neu geregelt. Union und SPD einigten sich darauf, den Bundesanteil künftig aus dem Sondervermögen zu decken. Damit entfällt die ursprünglich geplante Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Gesundheitsfonds. Die Klagedrohungen der Kassen könnten damit gegenstandslos werden. Der Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro ist auf zehn Jahre angelegt. Mit jährlich 2,5 Milliarden Euro sollen die Krankenhäuser bei Strukturveränderungen entlastet werden. Die Länder bleiben in der Pflicht, ihren Anteil zu finanzieren.

Vereinbart wurde auch eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Vorhaltevergütung. Sie soll ab 2028 schrittweise eingeführt werden. Die leistungsgruppenbezogene Krankenhausplanung beginnt planmäßig im Jahr 2027. In den nächsten drei Jahren werden keine neuen Leistungsgruppen aufgenommen. Die bundesweite Umsetzung startet mit 61 Leistungsgruppen – in Anlehnung an das NRW-Modell. Die politische Hauptverhandlungsgruppe berät nun über die letzten offenen Punkte der Reform…

Quelle:

aerzteblatt.de