Vier Milliarden nur für bedarfsnotwendige Krankenhäuser
Die geplanten vier Milliarden Euro sollen gezielt in zukunftsfähige Kliniken fließen – nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern als Stärkung für bedarfsnotwendige Standorte. Tom Bschor befürwortet den Plan und warnt: Streuverluste nehmen den Reformdruck aus dem System. Struktur statt Subvention ist gefragt.
- Ökonomie
Tom Bschor, ehemaliger Vorsitzender der Regierungskommission, begrüßt den Vorstoß, vier Milliarden Euro gezielt an bedarfsnotwendige Krankenhäuser zu vergeben. Statt einer flächendeckenden Verteilung sei eine Konzentration auf zukunftsfähige Häuser notwendig. Die jahrelange undifferenzierte Mittelvergabe habe Reformen verzögert und wirtschaftliche Fehlentwicklungen begünstigt. Mit dem Geld soll laut Arbeitsgruppe Gesundheit die Finanzierungslücke der Jahre 2022 und 2023 geschlossen werden – allerdings nur für Häuser mit einem unverzichtbaren Versorgungsauftrag. Als Grundlage schlägt Bschor die bestehende Definition der Sicherstellungszuschläge vor. Deren Kriterien müssten allerdings überarbeitet und erweitert werden, etwa auf neurologische Fachgebiete oder städtische Kliniken mit hohem Bedarf. Auch eine planerische Vorfestlegung durch die Länder könne die Mittelverwendung effizient steuern. Bschors Appell: Investieren, wo Zukunft gesichert wird – und nicht dort, wo Strukturen ohnehin vor dem Umbruch stehen…
aerzteblatt.de

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