Arbeitgeber riskieren Freiheitsstrafen bei gefälschten Pausenangaben

Das nachträgliche Einfügen nicht genommener Pausen in Arbeitszeitnachweise gilt als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Arbeitgebern drohen Bußgelder bis 30.000 Euro, strafrechtliche Konsequenzen wie Betrug oder Urkundenfälschung und zivilrechtliche Forderungen der Beschäftigten. Transparente Zeiterfassung schützt vor Konflikten.

19. August 2025
  • Personal
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Arbeitszeitnachweise dienen dem Gesundheitsschutz, der Kontrolle gesetzlicher Vorgaben und der korrekten Vergütung. Sie müssen vollständig und manipulationssicher sein. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Das nachträgliche Einfügen von Pausen oder das Kürzen von Arbeitsstunden verletzt diese Pflicht. Solche Manipulationen können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Arbeitszeitgesetz mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der Bußgeldkatalog sieht bei fehlenden Pausen bereits Strafen von 500 Euro pro Fall vor. Werden Behörden falsche Unterlagen vorgelegt, sind bis zu 3.000 Euro möglich.

Darüber hinaus können strafrechtliche Tatbestände wie Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) greifen. Dies ist besonders relevant, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt oder Mindestlohnansprüche umgangen werden. In solchen Fällen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Neben straf- und ordnungsrechtlichen Folgen können auch Schadensersatzforderungen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen Arbeitgeber eingeleitet werden. Eine verlässliche und transparente Zeiterfassung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch zentral für das Vertrauen im Beschäftigungsverhältnis.

Quelle:

rechtsdepesche.de