Bundesweites Standortverzeichnis für Krankenhäuser im Regelbetrieb
Das bundesweite Standortverzeichnis dokumentiert seit 2020 Krankenhäuser und ihre Einrichtungen. Daten sind öffentlich abrufbar, erfordern aber Registrierung…
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Seit dem 1. Januar 2020 betreibt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes ein zentrales Standortverzeichnis. Krankenhäuser registrieren darin ihre Standorte und Einrichtungen und beantragen die notwendigen Kennzeichen. Die Verantwortung für die Aktualität der Angaben liegt bei den Krankenhäusern selbst, Änderungen können jederzeit online erfolgen.
Die rechtliche Grundlage bildet eine Vereinbarung nach § 293 Absatz 6 SGB V. Darin sind auch die Prüfmechanismen für Beantragungen und Korrekturen definiert. Die Inhalte des Verzeichnisses stehen registrierten Nutzerinnen und Nutzern online zur Verfügung und können zusätzlich im XML-Format heruntergeladen werden.
Das Verzeichnis dient verschiedenen Institutionen als Datenbasis. Kostenträger nutzen es für Abrechnungen, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Qualitätssicherungsaufgaben. Zudem greift das Bundeskartellamt auf die Daten zurück, um wettbewerbsrechtliche Fragestellungen zu prüfen. Damit bildet das Standortverzeichnis ein zentrales Instrument für Transparenz und Steuerung im deutschen Krankenhauswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.